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   FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14   

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https://dejure.org/2017,30248
FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14 (https://dejure.org/2017,30248)
FG Köln, Entscheidung vom 30.03.2017 - 15 K 2258/14 (https://dejure.org/2017,30248)
FG Köln, Entscheidung vom 30. März 2017 - 15 K 2258/14 (https://dejure.org/2017,30248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 32d Abs. 6 EStG: Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Günstigerprüfung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Antragstellung nach § 32d Abs. 6 EStG

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Das Finanzamt möchte bedeutungslose Anträge und Einsprüche haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1592
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13

    Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach §

    Auszug aus FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14
    Erst zu diesem Zeitpunkt lagen die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nach § 32 d Abs. 6 EStG vor, so dass ein Bedürfnis besteht, den erst nach Eintritt der Bestandskraft des ursprünglichen Bescheides gestellten Antrag zurückwirken zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2015, VIII R 14/13 m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 33/12

    Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes

    Auszug aus FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14
    Es muss zudem ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 20.8.2014, X R 33/12 BStBl II 2015, 138).
  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 6/17

    Erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.03.2017 - 15 K 2258/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Begründung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1592 mitgeteilt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 30.03.2017 - 15 K 2258/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 K 279/19

    Berücksichtigung eines nachträglichen Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d

    Das FG Köln habe in einem entsprechenden Fall mit Urteil vom 30.03.2017 (Az. 15 K 2258/14, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 1592) eine Änderungsmöglichkeit gesehen; bis zum Abschluss des insoweit anhängigen Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof -BFH- VIII R 6/17 möge daher das Einspruchsverfahren ruhen.

    Zwar hat das FG Köln mit o. a. Urteil vom 30.03.2017 (15 K 2258/14, EFG 2017, 1592 mit Anm. Neu) ausnahmsweise einen Antrag auf Günstigerprüfung als rückwirkendes Ereignis anerkannt und eine Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO für den Fall bejaht, dass der ursprüngliche Steuerbescheid durch Herabsetzung der Einkünfte geändert worden sei und damit der Antrag auf Günstigerprüfung erstmals in seinen Voraussetzungen gegeben und zumutbar gewesen sei.

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