Rechtsprechung
FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Günstigerprüfung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kapitalvermögen - Antrag auf Günstigerprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
§ 32d Abs. 6 EStG: Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Günstigerprüfung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nachträgliche Antragstellung nach § 32d Abs. 6 EStG
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Das Finanzamt möchte bedeutungslose Anträge und Einsprüche haben
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 6/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1592
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13
Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach § …
Auszug aus FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14
Erst zu diesem Zeitpunkt lagen die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nach § 32 d Abs. 6 EStG vor, so dass ein Bedürfnis besteht, den erst nach Eintritt der Bestandskraft des ursprünglichen Bescheides gestellten Antrag zurückwirken zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2015, VIII R 14/13 m.w.N.). - BFH, 20.08.2014 - X R 33/12
Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes …
Auszug aus FG Köln, 30.03.2017 - 15 K 2258/14
Es muss zudem ein Bedürfnis bestehen, eine schon bestandskräftig getroffene Regelung an die nachträgliche Sachverhaltsänderung anzupassen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 20.8.2014, X R 33/12 BStBl II 2015, 138).
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 6/17
Erstmaliger Eintritt der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.03.2017 - 15 K 2258/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Begründung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1592 mitgeteilt.
Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 30.03.2017 - 15 K 2258/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- FG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 K 279/19
Berücksichtigung eines nachträglichen Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d …
Das FG Köln habe in einem entsprechenden Fall mit Urteil vom 30.03.2017 (Az. 15 K 2258/14, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 1592) eine Änderungsmöglichkeit gesehen; bis zum Abschluss des insoweit anhängigen Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof -BFH- VIII R 6/17 möge daher das Einspruchsverfahren ruhen.Zwar hat das FG Köln mit o. a. Urteil vom 30.03.2017 (15 K 2258/14, EFG 2017, 1592 mit Anm. Neu) ausnahmsweise einen Antrag auf Günstigerprüfung als rückwirkendes Ereignis anerkannt und eine Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO für den Fall bejaht, dass der ursprüngliche Steuerbescheid durch Herabsetzung der Einkünfte geändert worden sei und damit der Antrag auf Günstigerprüfung erstmals in seinen Voraussetzungen gegeben und zumutbar gewesen sei.